Hofstelle ist eine mit einer Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaute Fläche , von der aus die zu einer land- oder forstwirtschaftlichen Besitzung gehörenden Grundstücke tatsächlich regelmäßig bewirtschaftet werden und die den Mittelpunkt der Wirtschaft bildet. Sie muss – abgesehen vom Ehegattenhof und vom Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft – im Alleineigentum einer natürlichen Person stehen.
Folglich ist ein reines Wohnhaus mit Garage in einem reinen Wohngebiet keine höferechtliche Hofstelle, auch wenn es mit Restland verbunden ist (OLG Hamm AgrarR 1988, 196)
Bei einem reinen Forstwirtschaftsbetrieb kann eine Jagdhütte als Hofstelle ausreichen (OLG Hamm. Bechluss vom 22. Juli 2020 – 10 W 11710; OLG Report NRW 41/2020